Rechtsprechung
BVerfG, 07.03.2005 - 2 BvR 1378/02 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Wolters Kluwer
Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde wegen Fehlender hinreichender Wahrscheinlichkeit einer Verletzung von spezifischem Verfassungsrecht; Verletzung von Grundrechten durch die Nichteinholung einer Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs
- Judicialis
EStG § 44d; ; EStG § 50d Abs. 1a; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93b
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 101 Abs. 2
Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde betreffend die Nichteinholung einer Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs durch den Bundesfinanzhof - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Köln, 16.12.1999 - 2 K 5329/98
- BFH, 20.03.2002 - I R 138/00
- BFH, 20.03.2002 - I R 38/00
- BVerfG, 07.03.2005 - 2 BvR 1378/02
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88
Absatzfonds
Auszug aus BVerfG, 07.03.2005 - 2 BvR 1378/02
Weder die Beschwerdebegründung noch das angefochtene Urteil des Bundesfinanzhofs lassen mit hinreichender Deutlichkeit erkennen, dass der Bundesfinanzhof durch die Nichteinholung einer Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs nach dem in BVerfGE 82, 159 (194 ff.) entwickelten Kontrollmaßstab eine Zuständigkeitsregel in offensichtlich unhaltbarer Weise gehandhabt haben könnte oder dass die angegriffenen Entscheidungen sonst auf einer Verletzung von spezifischem Verfassungsrecht beruhten (vgl. BVerfGE 18, 85 ). - BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63
Spezifisches Verfassungsrecht
Auszug aus BVerfG, 07.03.2005 - 2 BvR 1378/02
Weder die Beschwerdebegründung noch das angefochtene Urteil des Bundesfinanzhofs lassen mit hinreichender Deutlichkeit erkennen, dass der Bundesfinanzhof durch die Nichteinholung einer Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs nach dem in BVerfGE 82, 159 (194 ff.) entwickelten Kontrollmaßstab eine Zuständigkeitsregel in offensichtlich unhaltbarer Weise gehandhabt haben könnte oder dass die angegriffenen Entscheidungen sonst auf einer Verletzung von spezifischem Verfassungsrecht beruhten (vgl. BVerfGE 18, 85 ). - BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92
Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos
Auszug aus BVerfG, 07.03.2005 - 2 BvR 1378/02
Die Verfassungsbeschwerde hat keine hinreichende Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ).
- BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 1371/96
Annahmevoraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde - "besonders schwerer …
Auszug aus BVerfG, 07.03.2005 - 2 BvR 1378/02
Die Verfassungsbeschwerde hat keine hinreichende Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ). - BFH, 20.03.2002 - I R 38/00
Kapitalertragsteuer-Erstattung an ausländische Basisgesellschaft
Auszug aus BVerfG, 07.03.2005 - 2 BvR 1378/02
gegen a) das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 20. März 2002 - I R 38/00 -,. - FG Köln, 16.12.1999 - 2 K 5329/98
Missbrauchsregelung gegen Zwischenschaltung ausländischer
Auszug aus BVerfG, 07.03.2005 - 2 BvR 1378/02
b) das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 16. Dezember 1999 - 2 K 5329/98 -,.
- FG Köln, 11.12.2003 - 2 K 5657/99
Keine Steuerentlastung für funktionslose Basisgesellschaft
Gegen diese Entscheidung hat die Klägerin Verfassungsbeschwerde eingelegt (2 BvR 1378/02), über die noch nicht entschieden ist. - FG Köln, 11.12.2003 - 2 K 5703/99
Ermäßigte Besteuerung; Teilfreistellung
Gegen diese Entscheidung hat die Klägerin Verfassungsbeschwerde eingelegt (2 BvR 1378/02), über die noch nicht entschieden ist.